Täglich ereignen sich Verkehrsunfälle mit oft einschneidenden Folgen für die Verkehrsteilnehmer.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend in allen Bereichen des Verkehrsrechts – außergerichtlich, gegenüber Behörden, Versicherungen und vor Gericht. Wir vertreten Ihre Interessen – effizient, sachkundig und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Als Unfallgeschädigter – sei es als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – setzen wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Ihren Nutzungsausfallschaden gegenüber dem Schädiger, Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen durch.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sollte Ihnen ein Unfall passiert sein vertreten wir Ihre Interessen, bei der Abwehr, der gegen Sie erhobenen Forderungen und gegenüber Ihrer Versicherung.
Im Straßenverkehr ist man hin und wieder mit Bußgeldvorwürfen, dem Vorwurf der Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat konfrontiert.
Wir unterstützen Sie in diesen Fragen rechtlich fundiert und prüfen die Rechtmäßigkeit eines solchen Bescheides, unterstützen Sie bei der Abwehr unangemessener Bußgelder und stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite und vertreten Sie diskret, zielorientiert und
effektiv.
Ob Privatperson, Außendienstmitarbeiter oder Flottenbetreiber – wir kennen die spezifischen Anforderungen und rechtlichen Herausforderungen im Verkehr.